Alexander Sonderegger
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der collective-a / Alexander Sonderegger(im folgenden ‚die Agentur’) gelten ausschließlich diese ‚Einheitlichen Geschäftsbedingungen’. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen ‚Einheitlichen Geschäftsbedingungen’ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser ‚Einheitlichen Geschäftsbedingungen’ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluß
Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab Zugang desselben bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht schlüssig - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. Bei wiederkehrenden gleichartigen Aufträgen ist jeder einzelne dieser wiederkehrenden Aufträge als Einzelauftrag zu betrachten. Bei Erweiterungen von Aufträgen (Grossaufträge), gelten die einzelnen Arbeitsabschnitte (Aufträge) als ein in sich geschlossenes Einzelvertragsverhältnisse.
3. Leistung und Honorar
Alle vereinbarten Offertpreise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer. Diese werden in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe separat ausgewiesen und entsprechend zusätzlich belastet. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert verrechnet. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur. Alle der Agentur entstehenden Barauslagen (z.B. für Materialaufwände, Hostingkosten, Einrichtungskosten für Hosting auf Fremdservern, Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) werden gegenüber dem Kunden als Nebenkosten gesondert und sofort verrechnet. Externe Hostingverträge verlängern sich automatisch jährlich, wenn diese nicht 3 Monate vor Vertragsverlängerung gekündigt werden. Erfolgen Änderungen, welche nicht im ursprünglichen Angebot (Projektplan) berücksichtigt sind, werden diese nach Aufwand in Rechnung gestellt. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten der Agentur (auch für Offertlegungen), die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung (Stundensatz) erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
4. Präsentation
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt ist - ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig. Dafür stehen der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15 %, zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen. Für, von Kunden zur Verfügung gestellte oder für Kunden eingearbeitete Inhalte und Inhaltsteile wird von der Agentur keine Haftung übernommen. Die Agentur übernimmt grundsätzlich keine Haftung für falsche und fehlerhafte Kundeninhalte.
6. Kennzeichnung
Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde. Weiters hat die Agentur das Recht, die im Kundenauftrag erstellten Produkte und Dienstleistungen zu bewerben. Dies beinhaltet auch die Nennung von Unternehmens-, Produkt- und Markenbezeichnungen.
7. Genehmigung
Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Ist eine gemeinsame Abnahme der ausgeführten Arbeiten vereinbart, so hat der Kunde die zur Kontrolle bzw. delegierte Person im vornhinein der Agentur bekannt zu geben. Den Zeitpunkt der Abnahme kann die Agentur bestimmen. Sagt der Auftraggeber eine vereinbarte Abnahme einseitig ab bzw. erscheint er nicht zum vereinbarten Termin (oder nimmt den Termin nicht wahr), so gilt die erbrachte Arbeit als genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos: Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.
8. Termine
Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung, alle für die Erfüllung des Auftrags relevant erscheinenden Informationen zum vereinbarten Termin zur Verfügung zu stellen. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
9. Zustimmungsklausel zur Zusendung von Werbe- und Infomaterial
Der Interessent oder Kunde stimmt grundsätzlich der Zusendung von Werbe- und Infomaterial und/oder der Kontaktaufnahme durch die Agentur zu. Diese Zustimmung kann vom Kunden jederzeit schriftlich widerrufen werden (Mail an: office@kombinat.at).
10. Zahlung
Bei Auftragserteilung wird die erste Teilzahlung in der Höhe von 30% des Gesamtauftragswerts zur Zahlung fällig, nach Abschluss der Projektphase der Restpreis. Die Rechnungen der Agentur sind 14 Tage nach Erhalt zur Zahlung fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12% p. a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Der Kunde darf nicht mit allfälligen Gegenforderungen aufrechnen.
11. Entwicklungstechnologien und Entwicklungsstandard
Von uns entwicklete Applikationen werden, sofern Kundenseitig keine andere Vorgabe gemacht sind, grundsätzlich für die zum Entwicklungszeitpunkt neuesten Browsertypen entwickelt. Adaptionen für ältere Browser oder zusätzliche Systeme bieten wir gesondert an. Das hinzuziehen von Freelancer, Projektpartnern oder Subunternehmen ist stets zulässig.
12. Gewährleistung und Schadensersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von 14 Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Gewährleistung für die technische Funktionalität an nicht spezifizierten Gerätekombinationen oder eine Gewährleistung irgendeines Erfolges der erstellten Produkte im Markt. Die Gewährleistung umfasst für die Dauer von 2 Jahren die Betriebszuverlässigkeit der erstellten Werbemittel für die in der Vorprojektstudie spezifizierten Geräte- und Softwarekombinationen und das von der Agentur zur Verfügung gestellte Hosting-Setup (bei Fehlfunktion oder Fehlverhalten von Webseiten auf kundenseitig zur Verfügung gestellten Hostingumgebungen übernimmt die Agentur keine Haftung). Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung. Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Ausführung der Arbeiten. Sie ist berechtigt, ihr übertragene Arbeiten ganz oder teilweise durch andere Firmen oder Einzelpersonen ausführen zu lassen. Die Agentur übernimmt keine Haftung welcher Art auch immer für Schäden, welche von diesen allenfalls verursacht werden. Sollte durch die Verwendung bisher kostenloser Programme (Programmiersprachen, Datenbanklösungen u.ä.) Ansprüche von Dritten geltend gemacht werden, wird die Agentur vom Kunden schad- u d klaglos gehalten. Für allfällige Produktionsausfälle mit oder ohne Datenverlust im Allgemeinen übernimmt die Agentur keine Haftung. Der Kunde verpflichtet sich bei Programmen oder Internetapplikationen, die von der Agentur entwickelt wurden, ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder seine persönlichen Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben noch die Programme oder Internetapplikationen komplett oder auch teilweise zu kopieren, weiterzugeben oder zu verändern. Dabei haftet der Lizenznehmer ebenso für seine Mitarbeiter bzw. alle Personen, die Zugriff zum Produkt erhalten oder sich diesen erwirken. Bei widerrechtlichen Vertragsverletzungen gilt eine angemessene Vertragsstrafe als vereinbart.
13. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, Erfüllungsort
Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten gilt das sachlich für Dornbirn zuständige Gericht als vereinbart. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.